Zuschuss für Ihre Bildungsarbeit
Für Angebote im Rahmen der Erwachsenenbildung können Mitgliedsorganisationen für eigene Bildungsveranstaltungen einen finanziellen Zuschuss in Höhe von 2 € pro Bildungsstunde (45 Min.) erhalten.
Folgenden Themenbereiche können nach dem ThürEBG gefördert werden:
- Allgemeine Erwachsenenbildung
- Kulturelle, künstlerische, religiöse Erwachsenenbildung
- Politische Erwachsenenbildung
- Berufliche Erwachsenenbildung
Voraussetzungen hierfür sind:
- Mitgliedschaft im Paritätischen Bildungswerk
- Mindestteilnehmerzahl von 8 Personen bzw. 6 Personen, wenn ein Schwerbehindertenausweis vorliegt
- Teilnehmende sind mindestems 16 Jahre alt
- Veranstaltungsort liegt in Thüringen und ist für alle zugänglich
- Verwendung des Formvordruckes des Paritätischen Bildungswerkes
Haben Sie Fragen zur Abrechnung, dann kontaktieren Sie gerne Frau Susan Blümel (Kontakt: | 036202 26164).
Hinweis:
Um Ihnen einen Überblick über das Prozedere der Abrechnung der Bildungsstunden zu geben, haben wir für Sie einen Leitfaden erarbeitet. Diesen Leitfaden zur Bildungsstundenabrechnung finden Sie rechts in der Kachel Downloads.