Inklusive Erwachsenenbildung - Leitlinien
Die Träger der anerkannten Einrichtungen der Erwachsenenbildung in Thüringen haben sich im Vergleich zur UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) für eine weitere Auslegung des Begriffs Inklusion in Anlehnung an die Definition von Monika Kil ausgesprochen.
Die Definition lautet: „Allen Menschen – unabhängig von Geschlecht, Religion, ethnischer Zugehörigkeit, besonderen Lebensbedürfnissen, sozialen oder ökonomischen Voraussetzungen - sollen die gleichen Möglichkeiten offen stehen, an qualitativ hochwertiger Bildung teilzuhaben und ihre Potenziale zu entwickeln.“
Eine durch das Landeskuratorium für Erwachsenenbildung beauftragte Arbeitsgruppe hat gemeinsam mit dem zuständigen Fachreferat des TMBJS Leitlinien für eine inklusive Erwachsenenbildung erarbeitet. Sie finden diese rechts in der Kachel Downloads.