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Förderung Ihrer Bildungsmaßnahmen für Interkulturelle Öffnung auch im Jahr 2024

Antragstellung ab sofort möglich bis 12.04.2024

Über die Projektförderung nach § 14 Abs. 5 Thüringer Erwachsenenbildungsgesetz fördern wir auch im Jahr 2024 wieder Ihre Bildungsangebote zur Interkulturellen Öffnung. Wir möchten damit Ihr Engagement und Ihre regionalen Initiativen und Aktivitäten unterstützen. Auch digitale Formate sind möglich.

Förderfähige Themen

  1. Förderung interkultureller Kompetenzen, z. B. Vermittlung von Kenntnissen des politischen, gesellschaftlichen und kulturellen Systems in Deutschland und Thüringen
  2. Förderung des gesellschaftlichen Dialogs zwischen zugewanderten Menschen und der Gesellschaft, z. B. Organisation von Freizeitangeboten für junge Erwachsene und Familien für Kennenlernen, Begegnung und Austausch
  3. Training für den Umgang mit rassistischen und diskriminierenden Äußerungen
  4. Etablierung von Beratungs- und Betreuungsangeboten in den Regionen

Zielgruppe: Erwachsene ab 16 Jahren, wohnhaft in Thüringen

Finanzielles

Es können Projektanträge für Maßnahmen bis 10.000 € eingereicht werden. Dabei muss ein Eigenanteil von 10 % ausgewiesen werden. Das heißt, die maximale Fördersumme pro Antrag beträgt 9.000 €.

Folgende Ausgaben sind förderfähig für die Themen 1-4:

  • Personalkosten bis E 11 TV-L für Planung, Verwaltungstätigkeit, Vorbereitung einer Maßnahme
  • Honorarkosten (inkl. Reisekosten)
  • Mieten
  • Sachkosten, wie z. B. Materialkosten, Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche

Folgende Ausgaben sind zusätzlich förderfähig, ausschließlich für das Thema 4:

  • Personalkosten bis E 11 TV-L für Beratungsleistung

Bei den weitergeleiteten Mitteln handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung. Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen. Ein Projektbeginn ist ab dem 01.05.2024 möglich. Das Projekt muss bis 31.12.2024 abgeschlossen sein.

Die Mittelvergabe erfolgt vorbehaltlich der antragsgemäßen Bewilligung durch das TMBJS. Diese steht zum Zeitpunkt des Aufrufes noch aus und wird in den nächsten Tagen erwartet.

Antragstellung/ Ablauf

  • Einen Antrag können grundsätzlich alle Mitgliedsorganisationen des Paritätischen Bildungswerkes bis zum 12.04.2024 stellen.
  • Die Antragstellung erfolgt beim Paritätischen Bildungswerk mit den beiden Formularen „Antrag“ und „Finanzplan“ (Downloads). Die digital ausfüllbaren Formulare (Excel und Word Format) können Sie unter anfordern.
  • Bitte beachten Sie die Hinweise im „Merkblatt Antragstellung“ (Downloads).
  • Bitte reichen Sie Ihren Antrag inkl. Finanzplan zunächst digital im PDF-Format bei ein.
  • Nach Ende der Antragsfrist wird eine Auswahl der zu fördernden Projekte getroffen. Eine Rückmeldung erfolgt spätestens 5 Arbeitstage nach Fristende.
  • Nach Abschluss des Projektes ist ein Verwendungsnachweis einzureichen. Er besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis.

Bei Fragen können Sie sich gerne an Frau Caroline Hager (Tel.: 036202 26-132) wenden.