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Förderung Ihrer Bildungsmaßnahmen für Interkulturelle Öffnung auch im Jahr 2025

Antragstellung ab sofort möglich bis 16.05.2025

Über die Projektförderung nach § 14 Abs. 5 Thüringer Erwachsenenbildungsgesetz planen wir, auch im Jahr 2025 wieder Ihre Bildungsangebote zur Interkulturellen Öffnung zu fördern.

Die Mittelvergabe erfolgt vorbehaltlich der antragsgemäßen Bewilligung durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (TMBWK). Diese steht zum Zeitpunkt des Aufrufes noch aus und wird spätestens im Juni 2025 erwartet.

Förderfähige Themen

  1. Förderung interkultureller Kompetenzen, z. B. Vermittlung von Kenntnissen des politischen, gesellschaftlichen und kulturellen Systems in Deutschland und Thüringen
  2. Förderung des gesellschaftlichen Dialogs zwischen zugewanderten Menschen und der Gesellschaft, z. B. Organisation von Freizeitangeboten für junge Erwachsene und Familien für Kennenlernen, Begegnung und Austausch
  3. Training für den Umgang mit rassistischen und diskriminierenden Äußerungen
  4. Etablierung von Beratungs- und Betreuungsangeboten in den Regionen

Zielgruppe: Erwachsene ab 16 Jahren, wohnhaft in Thüringen

Finanzielles

Es können Projektanträge für Maßnahmen bis 14.000 € eingereicht werden. Dabei muss ein Eigenanteil von 10 % ausgewiesen werden. Das heißt, die maximale Fördersumme pro Antrag beträgt 12.600 €.

Folgende Ausgaben sind förderfähig für die Themen 1-4:

  • Personalkosten bis E 11 TV-L für Planung, Verwaltungstätigkeit, Vorbereitung einer Maßnahme
  • Honorarkosten (inkl. Reisekosten)
  • Mieten
  • Sachkosten, wie z. B. Materialkosten, Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche

Folgende Ausgaben sind zusätzlich förderfähig, ausschließlich für das Thema 4:

  • Personalkosten bis E 11 TV-L für Beratungsleistung

Bei den weitergeleiteten Mitteln handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung. Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen. Ein Projektbeginn ist ab dem 01.07.2025 möglich (ggf. auch früher, sofern die Bewilligung bis dahin erfolgt ist). Das Projekt muss bis 31.12.2025 abgeschlossen sein.

Antragstellung/ Ablauf

  • Einen Antrag können alle Mitgliedsorganisationen des Paritätischen Bildungswerkes bis zum 16.05.2025 stellen.
  • Die Antragstellung erfolgt beim Paritätischen Bildungswerk mit den beiden Formularen „Antrag“ und „Finanzplan“ (s. Downloads). Die digital ausfüllbaren Formulare (Excel und Word Format) können Sie unter  anfordern.
  • Bitte beachten Sie die Hinweise im „Merkblatt Antragstellung“ (s. Downloads).
  • Bitte reichen Sie Ihren Antrag inkl. Finanzplan zunächst digital bei  ein.
  • Nach Ende der Antragsfrist wird eine Auswahl der zu fördernden Projekte getroffen. Eine Rückmeldung erfolgt spätestens 8 Arbeitstage nach Fristende.
  • Nach Abschluss des Projektes ist ein Verwendungsnachweis einzureichen. Er besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis.

 Bei Fragen können Sie sich gerne an Frau Caroline Hager (Tel.: 036202 26-132) wenden.