Förderung Ihrer Bildungsmaßnahmen im Projekt „Paritätische Bildungsarbeit für nachhaltige Entwicklung“
Antragstellung ab sofort bis 26.05.2025 möglich
Im Rahmen der Richtlinie für politische Bildung planen wir auch im Jahr 2025 wieder, Ihre Bildungsangebote für eine nachhaltige Entwicklung in Thüringen zu fördern. Die Mittelvergabe erfolgt vorbehaltlich der antragsgemäßen Bewilligung durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (TMBWK). Diese steht zum Zeitpunkt des Aufrufes noch aus und wird bis Juni 2025 erwartet.
Geförderte Bildungsangebote
Die Angebote sollen Wissen um ökologische, soziale und ökonomische Zusammenhänge vermitteln und die Entwicklung eines umweltorientierten Problembewusstseins bei den Teilnehmenden fördern. Sie sollen zudem die Beteiligung der Bürger*innen an gesellschafts- und umweltpolitischen Diskussionen fördern sowie bürgerschaftliches Engagement anregen und unterstützen. Durch Erlebnisorientierung, Nutzung von öffentlichen Räumen und Nutzung verschiedener Medien soll ein breites Bevölkerungsspektrum erreicht werden.
Finanzielles
Es können Projektanträge für Maßnahmen bis 10.000 € eingereicht werden. Dabei muss ein Eigenanteil von 10 % ausgewiesen werden. Das heißt, die maximale Fördersumme pro Antrag beträgt 9.000 €.
Folgende Ausgaben sind förderfähig:
- Personalkosten bis E 11 TV-L oder vergleichbar für Konzeptentwicklung und Planung
- Honorarkosten für Planung und Konzeption von Maßnahmen
- Honorarkosten für die Durchführung von Maßnahmen
- Sachkosten, wie Öffentlichkeitsarbeit, Literatur, Materialkosten
- Miete für Räume und Technik für die Veranstaltungsdurchführung
Bitte beachten Sie folgende allgemeinen Hinweise zur Antragsstellung
- Ein Projektbeginn ist ab dem 01.07.2025 möglich.
- Einen Antrag können alle Mitgliedsorganisationen des Paritätischen Bildungswerkes bis zum 26.05.2025 stellen.
- Verwenden Sie für die Antragstellung unsere Formulare „Antrag“ und „Finanzplan“ (s. Downloads).
- Bitte beachten Sie die Hinweise im „Merkblatt Antragstellung“ (s. Downloads).
- Als Zielgruppe müssen Erwachsene ab 16 Jahren im Fokus stehen.
- Bitte reichen Sie Ihren Antrag inkl. Finanzplan zunächst digital im PDF-Format bei ein.
- Doppelförderungen sind ausgeschlossen.
- Das Projekt muss am 31.12.2025 abgeschlossen sein.
- Nach Abschluss des Projektes ist ein Verwendungsnachweis einzureichen. Er besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis.
Nach Ende der Antragsfrist wird eine Auswahl der zu fördernden Projekte getroffen. Eine Rückmeldung erfolgt spätestens 8 Arbeitstage nach Fristende. Eine verbindliche Zusage erfolgt erst nach Vorliegen des Bescheides.
Bei Fragen können Sie sich gerne an Frau Claudia Dille (Tel.: 036202 26-122) wenden.